Am Dienstag, den 8.12.2009 fand unser zweiter Diskussionsabend statt. An der Alster 71 sprachen wir über das Ergebnis der Schweizer Abstimmung über das Minarettverot und die damit zusammen hängenden Probleme. Bbr. Usvatov (cand. iur.) gab eine kurze Einführung in die Fragen der Religionsfreiheit des deutschen Grundgesetzes und gab eine rechtliche Bewertung des Ausgangs der Abstimmung in der Schweiz ab. Seiner (juristischen) Einschätzung nach ist ein Minarettverbot, sei er auch auf einem so demokratischen Weg zu Stande gekommen, weder mit der aktuellen Schweizer Verfassung noch mit der Menschenrechtskonvention, die die Schweiz unterzeichnet hat, vereinbar. In Deutschland wäre ein solches Gesetz danach ebenfalls verfassungswidrig.
Der Abend klang in einer gemütlichen Runde aus.